Eberhard von Brauchitsch, Otto Graf Lambsdorff und Hans Friderichs stehen wegen des Verdachts der Korruption vor Gericht - die Skandalgeschichte | Meilensteine | DW | 25.01.2010
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Meilensteine

Eberhard von Brauchitsch, Otto Graf Lambsdorff und Hans Friderichs stehen wegen des Verdachts der Korruption vor Gericht - die Skandalgeschichte

"Ans Steuerstrafrecht habe ich in der Tat bei diesen Überlegungen nicht gedacht" - Otto Graf Lambsdorff und seine Interpretation der Parteispenden

Der damalige Wirtschaftsmiinister Otto Graf Lambsdorff (FDP) am 9.12.83 im Deutschen Bundestag in Bonn

Der damalige Wirtschaftsminister Otto Graf Lambsdorff (FDP) am 9.12.83 im Deutschen Bundestag in Bonn

„Kampagne“ – so lautet die Überschrift eines der Kapitel im Buch „Der Preis des Schweigens“ von Eberhard von Brauchitsch. Ab Seite 208 beschreibt von Brauchitsch Ereignisse, die sich für ihn „zum Teil weit jenseits von Recht und Gesetz“ abspielten, die aber einen festen Platz in der Geschichte der Bundesrepublik einnehmen sollten.

Die "Spendenwaschanlagen" der Parteien

Am 1. März 1982 titelte „Der Spiegel“: „Geld von Flick? Staatsanwälte ermitteln“. Anlass für diesen Artikel war die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Flick-Manger Eberhard von Brauchitsch, Minister Otto Graf Lambsdorff und den Ex-Minister Hans Friderichs im Februar 1982. Dem Verfahren waren lange Ermittlungen in Sachen Parteispenden vorausgegangen, die 1975 durch eine Entdeckung des Bonner Steuerfahnders Klaus Förster initiiert wurden: ein Geflecht von Scheinfirmen und „Spendenwaschanlagen“ im In- und Ausland, über die Spenden an Parteien „unauffällig“ abgewickelt wurden. Den Höhepunkt erreichten die Ermittlungen nach der Durchsuchung des Büros von Flicks Chefbuchhalter Rudolf Diehl im November 1981. Die Ermittler fanden dort Schlüssel für Schließfächer, in denen sich eine Liste befand, auf der Geldzahlungen an alle drei damaligen Bundestagsparteien ausgewiesen wurden. Schnell entstand der Verdacht, dass mit diesen Zahlungen nicht nur „gewöhnliche“ Spenden flossen, sondern dass mit ihnen auch politische Entscheidungen erkauft wurden.

Karl Friedrich Flick (l.) und sein Manager Eberhard von Brauchitsch (r.)

Karl Friedrich Flick (l.) und sein Manager Eberhard von Brauchitsch (r.)

Karl Friedrich Flick und seine Daimler-Benz-Anteile

Der Grund für den Verdacht lag sechs Jahre zurück: 1975 verkaufte Karl Friedrich Flick seine Anteile an Daimler-Benz für rund 2 Milliarden DM. Doch dieser Betrag musste zum größten Teil nicht versteuert werden, weil das Geld vom Wirtschaftsministerium als besonders förderungswürdig reinvestiert anerkannt wurde. Der Clou an diesem Vorgang: die Namen der für diese Entscheidung verantwortlichen Wirtschaftsminister Lambsdorff und Friderichs befanden sich ebenfalls auf der Liste der Zahlungsempfänger. Der Skandal war perfekt. Flicks Generalbevollmächtigter Eberhard von Brauchitsch soll bei diesen Verstrickungen eine nicht unerhebliche Rolle als „Strippenzieher“ gespielt haben.

Ende des ersten Prozesstages. Ex-Manager des Flick-Konzerns Eberhard von Brauchitsch (l.) und der ehemalige FDP-Witrschaftsminister und Vorstandsvorsitzende der Dresdner Bank, Hans Friederichs, verlassen am Abend des Donnerstag (29.8.85) das Gebäude des Bonner Landgerichts

Ende des ersten Prozesstages. Ex-Manager des Flick-Konzerns Eberhard von Brauchitsch (l.) und der ehemalige FDP-Witrschaftsminister und Vorstandsvorsitzende der Dresdner Bank, Hans Friderichs, verlassen am Abend des Donnerstag (29.8.85) das Gebäude des Bonner Landgerichts

Der Vorwurf der Korruption und der Steuerhinterziehung

Ein Untersuchungsausschuss des Bundestages wurde zwar eingeleitet, doch seine Arbeit brachte kein nennenswertes Ergebnis. Etwa fünf Jahre seit der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens dauerte es bis zu einem Gerichtsurteil. Die Hauptverhandlung vor der 7. Strafkammer des Landgerichts in Bonn - in der sich von Brauchitsch, Lambsdorff und Friderichs dem Vorwurf der Korruption und der Steuerhinterziehung gegenüber sahen - dauerte knapp 18 Monate. Am 16.2.87 verkündete das Gericht das Urteil: ein Fall von Korruption konnte nicht nachgewiesen werden, doch wegen Steuerhinterziehung wurden alle drei Angeklagten verurteilt. Die höchste Strafe erhielt Eberhard von Brauchitsch – zwei Jahre Gefängnis, die gegen Zahlung von 550.000 DM auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Otto Graf Lambsdorff und Hans Friderichs wurden ebenfalls der Steuerhinterziehung für schuldig befunden und wurden zu Geldstrafen von 180.000 bzw. 61.500 DM verurteilt. Bei der Urteilsverkündung stellte das Gericht unter anderem fest: „Nahezu alle Zeugen fielen durch ihr schlechtes Erinnerungsvermögen auf“ und „dass das schlechte Erinnerungsvermögen ausgesprochen selektiv war. So richtig schön versagte die Erinnerung immer dann, wenn es zum Kern der Sache ging.“

Knapp eine Woche vor der Urteilsverkündung zeichnete Werner Hahn in einem Feature die Stationen des Skandals auf.

Andreas Zemke

Redaktion: Diana Redlich

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